Nach Anlage 2-2 der neuen DPO sind vorzugsweise im 6. oder 7. Fachsemester insges. drei Studienarbeiten aus dem Bereich „Wasser und Umwelt“ anzufertigen und gemäß §8 der DPO darzustellen (vgl. DPO vom 12.04.2002). Am Institut für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik werden ab dem WS 02/03 die Studienarbeiten von den Dozenten individuell an die Studierenden vergeben, so dass im Sinne der DPO eine individuelle Leistung des Bearbeiters erkennbar und bewertbar ist. Im Rahmen der Studienarbeit setzt sich der/die Studierende mit dem festgelegten thematischen Schwerpunkt des Kursinhaltes auseinander und stellt die erarbeiteten Ergebnisse wie folgt dar:

  • Schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 bis 20 Seiten)
  • 30-minütiges Fachreferat vor einem Plenum
  • 30-minütige Diskussion vor einem Plenum

Am Ende der Arbeit steht ein persönliches Gespräch mit dem Dozenten. Beurteilt werden
dabei

  1. die Gliederung und der Inhalt der schriftlichen Ausarbeitung,
  2. der Aufbau und die Präsentation des Referates und
  3. die Diskussion.

Bei Anerkennung der Arbeit erhält der/die Studierende eine schriftliche Bestätigung der Leistung.



Folgende Kurse bieten hierfür Themen zur Bearbeitung an:

 

  • Hydrologische Planungsgrundlagen Dr. Ihringer
  • Gewässer- und Landschaftsökologie Dr. Kämpf
  • Flussbau und Ökologie I&II Prof. Bernhart
  • Numerische Modelle im Wasserbau Dr. Theobald
  • Kulturtechnik I&II Prof. Prinz
  • Gesellschaft – Technik - Ökologie Dr. Kämpf
  • Naturnahe Gewässer Dipl.-Ing. Lehmann
  • Energiewasserbau Dr. Göbel